Anbieter

Haben Sie den Traumberuf, den unsere JobTryer suchen?

Freude ist ansteckend. Zeigen Sie motivierten Quereinsteigern bzw, Schul-/Uni-Absolventen, unseren JobTryern, die Vorzüge ihres individuellen Wunschberufs in der Realität. In dieser „Schnupper-Woche“ (, die in der Regel 5 Tage dauert) lernen Sie potentielle Mitarbeiter kennen, und das ganz unverbindlich. Für Sie fallen dabei keinerlei Such-/Arbeitslohn-Kosten an, denn der JobTryer weiß es zu würdigen, dass Sie es ihm ermöglichen seinen Wunschberuf in der Realität zu erleben – Sie investieren nur ein wenig Zeit und erhalten dafür ganz viel Begeisterung, Dankbarkeit und bestenfalls einen neuen Mitarbeiter, der von Anfang an für seine Arbeit brennt. Helfen Sie Menschen dabei ihre berufliche Berufung zu finden und zu leben.

Warum lohnt es sich Anbieter auf JobTry zu werden?

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Bieten Sie hochmotivierten Menschen die Möglichkeit, ihren Wunschberuf bei Ihnen zu testen.
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Vorteile für Anbieter

Interessierte Menschen mit Potenzial

Sie haben, wie viele anderen Unternehmen auch, Probleme Ihre offenen Stellen mit adäquaten Mitarbeitern zu besetzen oder möchten einfach Menschen für Ihren Beruf begeistern? JobTryer können Ihre Fachkräfte von morgen sein. Öffnen Sie den Blick für das, was unsere JobTryer an Talenten und Qualifikationen bereits mitbringen. Den Mut
etwas Neues zu wagen zeichnet sie auf jeden Fall aus. Beide Parteien lernen sich unverbindlich im Berufsalltag kennen und können zusammen Perspektiven entwickeln, ob und wie eine gemeinsame Zukunft möglich sein kann.

Geringer Aufwand/Keine Such-Kosten

Schon die Kontaktaufnahme ist für Sie vorteilhaft: Sie bekommen einen Menschen vorgestellt, der sich vielleicht nie selbst bei Ihnen beworben hätte und das Alles, ohne dass Sie dafür selbst irgendwelche Kosten im Vorfeld haben. Für die Schnupper-Woche ist zudem ein wesentlich geringerer
administrativer bzw. Betreuungsaufwand einzuplanen, da es dem JobTryer nicht primär darum geht Wissen über das Erfüllen einer bestimmten Aufgabe zu erhalten, sondern „nur“ darum, den Alltag im jeweiligen Beruf in der Realität zu erleben. Auch die normalerweise in Zusammenhang mit einem Gehalt stehenden Fragestellungen entfallen komplett, da der JobTryer grundsätzlich keinerlei Vergütung erhält.

Unabhängiger und kompetenter Blick von außen

JobTryer sind größtenteils keine Berufsanfänger. Sie bringen verschiedenste Erfahrungen aus anderen Branchen und Abteilungen mit und stehen mit beiden Beinen im Leben. Sie haben schon viel gesehen und werden unter Umständen auch in Ihrem Unternehmen, durch Ihren objektiven Blick auf den Alltag in dem zu hospitierenden Berufsfeld Anregungen für Verbesserungen aufzeigen können. Verwandeln Sie dieses Feedback in neue Ideen/Verbesserungen, die auch Ihren bestehenden Mitarbeitern zugute kommen werden!

FAQs

Handelt es sich bei dem Schnupper-Woche um ein klassisches Praktikum?

Nein, es handelt sich bei der Schnupper-Woche nicht um ein klassisches Praktikum, in dem normalerweise eine lange und kostenintensive Einarbeitung erfolgt und viele administrative Vorbereitungen (Einarbeitungsplan, Beantragung von Systemzugängen, Lohnsteueranmeldung etc.) getroffen werden müssen. Der JobTryer möchte bei der Schnupper-Woche „nur“ einen Einblick in den Alltag des jeweiligen Berufsbildes erhalten. Zudem erhält der JobTryer während der gesamten Zeit keinerlei Vergütung. Sie haben so die Möglichkeit einen Menschen ganz unverbindlich kennenzulernen, ihn für den ausgewählten Beruf zu begeistern und gewinnen auf diesem Weg bestenfalls einen neuen hoch motivierten Mitarbeiter, den Sie wahrscheinlich sonst nie kennengelernt hätten.

Wie läuft die Suche nach der Möglichkeit eine Schnupper-Woche zu absolvieren normalerweise ab?

Wenn sich jemand bei uns meldet und uns damit beauftragt ihm zu ermöglichen ein Schnupper-Woche (bis zu 5 Tage) in seinem Wunschberuf zu ermöglichen gehen wir folgendermaßen dabei vor:
1. Wir suchen uns über das Internet, gemäß der Vorgaben des JobTryer passende Firmen heraus.
2. Als nächstes nehmen wir Kontakt zu dem/den möglichen Anbieter(n) auf und klären, ob prinzipiell die Bereitschaft den JobTryer in seinen Wunschberuf hineinschnuppern zu lassen gegeben ist.
3. Im Folgenden teilen wir dem JobTryer die Anbieter (Ansprechpartner/Telefonnummer) mit, die ihm die Schnupper-Woche theoretisch ermöglichen würden.
4. Der JobTryer setzt sich mit den entsprechenden Anbietern telefonisch in Verbindung und stellt sich vor. Entweder dieses Telefoninterview reicht dem Anbieter, um sich ein Bild von dem Menschen zu machen oder nicht. Wenn nicht, vereinbaren die beiden noch einen persönlichen Kennenlerntermin.
5. Wenn sich der JobTryer mit einem Anbieter darauf verständigt hat, dass sie die Schnupper-Woche zusammen angehen möchten, dann erhält der Anbieter die entsprechenden Unterlagen (Provisionsvereinbarung + Muster-Schnupper-Praktikumsvertrag) von uns zugeschickt.
6. Der Anbieter füllt den Muster-Schnupper-Praktikumsvertrag (, oder einen eigenen Praktikumsvertrag) aus und schickt diesen dem JobTryer zum unterschreiben.
7. Wenn der JobTryer diesen unterschrieben zum Anbieter zurückgesendet hat startet die Schnupper-Woche dann am vereinbarten Tag X.

Kann der JobTryer mitarbeiten?

Es obliegt allein Ihnen, als Anbieter zu entscheiden welche Tätigkeiten der JobTryer machen darf und welche nicht. Vom Grunde her ist die Schnupper-Woche erstmal darauf angelegt nur zu „erfahren/beobachten“, was für Tätigkeiten über den Tag verteilt normalerweise anfallen. Es geht nicht primär darum Wissen zu vermitteln und den JobTryer in die Lage zu versetzen, dass er am Ende der Schnupper-Woche bestimmte Tätigkeiten selbständig ausführen kann. Auf der anderen Seite hat der JobTryer aber auch immer die Möglichkeit zu sagen, dass er eine bestimmte Tätigkeit nicht machen möchte.

Welche administrativen Vorbereitungsmaßnahmen sind von Seiten des Anbieters einzuplanen?

Es handelt sich bei der „Schnupper-Woche“ aus verschiedenen Gründen um kein klassisches Praktikum (s. Frage 1).
Dahingehend entfallen die meisten, normalerweise notwendigen vorbereitenden administrativen Tätigkeiten, wie bspw:
1. Das Anmelden des JobTryer bei der Kranken-/Sozialversicherung ist nicht notwendig, da der JobTryer normalerweise bereits bei seinem aktuellen Arbeitgeber krankenversichert ist.
2. Auch die Anmeldung bei der Lohnsteuer kann unterbleiben, da der JobTryer grundsätzlich keinerlei Vergütung vom Anbieter-Unternehmen für seine etwaig geleistete Arbeit erhält.

Folgende adminstrativen Tätigkeiten sind dagegen einzuplanen:
1. Es besteht eine Informationspflicht gegenüber der, für den Anbieter zuständigen Berufsgenossenschaft, daß Frau X bzw. Herr X in der Zeit von XX.XX.XXXX-XX.XX.XXXX in dem Anbieter-Betrieb ein Kurz-Praktikum absolviert. Wie diese Informationspflicht umgesetzt wird (Information per Telefon/E-Mail/Formular etc.) hängt von der jeweilig zuständigen Berufsgenossenschaft ab und kann dort angefragt werden. Dies stellt sicher, dass der JobTryer während der Schnupper-Woche unfallversichert ist. Sollte Ihr Unternehmen keine zuständige Berufsgenossenschaft haben besteht auch die Möglichkeit, dass sich der JobTryer für die Zeit der Schnupper-Woche privat unfallversichert.
2. Unter Umständen ist dem JobTryer eine Zugangsberechtigung zum Anbieter-Unternehmen im Vorwege einzurichten.

Somit kann der administrative Aufwand für eine über JobTry initiierte Schnupper-Woche als sehr niedrig angesehen werden.

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Schön, dass Sie sich bereit erklären Menschen anzubieten in Ihr Unternehmen reinzuschnuppern.
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